Sonntag, 27. Mai 2012
Offener Brief an den Richtern des Amtgerichts W.
Sehr geehrte(r) Richter(in),

Sie haben mir gezeigt, was in Ihrem Gerichtssaal zählt, NICHT DIE WAHRHEIT, DIE GESETZE, NICHT WER das RECHT und die BEWEISE hat, sondern WER DIE BEZIEHUNGEN zu Ihnen pflegt, wer sich lügnerisch besser dargestellt, auch mittels illegalen Methoden.


30. April 2009
Sie haben willkürlich einen verfälschten Haftbefehl erstellt, verweigerte mir sogar während der ganzen Verhaftung den Anwaltskontakt, erzwang mir auf blanko Gerichtsdokument zu unterschreiben, entzog mein Sorgerecht durch “erziehungsunfähig, paranoid” des Gefälligkeitsgutachtens, nahm mein Kind weg.

“Um zu vermeiden, dass das Kind noch mehr belastet wird, wird das Kind nicht zum Geicht eingeladen…” war Ihr Argument, da Sie wussten, dass mein Kind jeden Tag nach Mama rief und nach Hause wollte.

Ihr angegebener Grund für den ganzen Wahnsinn: ich hätte meinem Ex eine Riesensumme geschuldet. Wie bitte, er hatte doch die während der Ehe Gespartes und Gebautes heimlich unter Namen seines Bruders u. Vaters übertragen. Er schuldet uns jede Menge. Da sein Bruder durch Schwarzarbeit die guten Beziehungen zur Justizbehörden pflegt, müssen mein Kind und ich die schlimmsten Horrortheater erleben und leiden.

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK) darf niemand wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
Schon gar nicht wegen einer falschen Behauptung.

21. Nov.2008
Kontopfändungen durch willkürlich ausgestellte Rechnungen und ebenfalls manipulierte Pfändungsdokumente, ohne ich als “Beschuldigte” eine Nachricht davon bekam, bis 2-wochige Beschwerdefrist abgelaufen und mein Konto rechtswidrig gepfändet wurde, selbst mein min. Lebensunterhalt unter 800 EUR wurde rücksichtslos gepfändet, und das nicht einmal.

Als Juristen ist Ihnen doch bekanntlich: Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam!

12. Feb. 2008
Mir wurde gesagt, dass meine Unterhaltsanklage, gestellt in August 2007 bei Ihnen nicht zu finden ist. Ihre Erklärung: Postverlust. Im meinen Auftrag wurde diese Unterhaltsanklage nochmals vorgelegt, Sie lassen aber nicht zu, durch PKH-Verweigerung. Warum PKH? Richtig muss es doch auf Prozesskosten-vorschuss laufen, da mein Ex mehr als genug verdient, auf meine Frage gibt auch keine Antwort.

12. Juni 2007
Sie akzeptieren die mit einem Zukunftsdatum datierten Beantragung meines Exmannes, ignorierten meine Hinweise auf Vorlage des Mietvertrags, als er behauptete, dass alle Wohnungen vermietet waren, um Kind und Frau rauszuekeln. Sie treffen absichtlich Fehlentscheidung beim Wohnverfahren, dass mein Kind und ich am Ende in Sozialwohnung landeten, obwohl unser Familiehaus und mein Ex mehrere Mietwohnungen in Wohnort leer zur Verfügung hatte.

Das Anwaltsbeantragungsdatum des Ex: 24.07.2007
Der Verfahrensantrag: April 2007
Das Gerichtstermin: 12.06.2007

d.h. bevor mein Ex seiner Anwältin beantragte, haben Sie bereits das Gerichtstermin festgelegt und das Verfahren beendet.

Sep. 2009
Nach der monatlangen Unterdrückung, Nichtbearbeitung meiner wieder vorgelegter Unterhaltsanklage lehnen Sie wieder ab, mit der Begründung -- keine Gewinnchance, da Kindesvater nicht unterhaltspflichtig ist. Seit der Obhutnahme des Kindes zahlt er aber monatlich mehrere Hunderte EUR Unterhalt an Jugendamt, nun meine Frage: Ist er unterhaltspflichtig od. nicht? Ein Mann mit fast 60.000 EUR Jahreseinkommen dazu noch 5 Mieteeinnahmen für Sie NICHT unterhaltspflichtig?

Alles falsch gelaufen? NEIN, Sie haben die Riesensauerei mit Absicht laufen lassen, weil er so will. Ein betrüglicher und krimineller Verbrecher inszeniert aus krankhafter Eitelkeit ein Terrortheater, will sich dabei als Kläger besser darstellen, und Sie helfen mit, indem Sie die ganze Zeit eine entscheidende Rolle im seinen Terrortheater nach den Absprachen mitspielen und ahnungslose Mitbürger veralbern. Bei der Verhaftung tätige Polizisten könnten, wollten sich nicht ausweisen, obwohl „Beamte“ immer die Pflicht haben, sich auszuweisen! Artikel 6 PAG - Ausweispflicht für Polizeibeamte.

Jan. 2010
Nach meiner Demonstration übertragen Sie das Sorgerecht auf Kindesvater, obwohl jeder weiß, dass er über 300 Tag pro Jahr beruflichbedingt unterwegs ist. Selbst mein Kind fragt, wie soll ein in Hotel lebender Mann noch Kind zu Hause pflegen?

Der Kindesvater besuchte kinderschädliche Internetseiten
Der Kindesvater ist gewalttätig im Haushalt (bewiesen durch Krankhausattest)
Der Kindesvater interessiert nicht mal für die lebenswichtigen Arzttermine des Kindes.
Der Kindesvater terrorisiert mit dem Wasserkocher und Mikrowelle, beschwerte absichtlich die Medikamenteinnahme des Kindes.

Von all bewiesenen Tatsachen wollen Sie nicht wissen.

Ich gebe die Hoffnung auf, mein Recht vor Ihrem Gerichtsaal zu bekommen.

Mein Vertrauen zur Justiz, dass gerichtliche Entscheidungen noch Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft schafften, geht für immer verloren.

Sie können brutal mein Kind wegnehmen, unmenschlich mein Konto mit deutlich unter dem Lebensminimum pfänden, willkürlich meine Freiheit rauben, aber niemals meinen Willen gegen Behördenwillkür, Amtsmissbrauch und Korruptionen.

Mit freundlichen Grüßen!

Justizopfer