Donnerstag, 21. Juni 2012
Die dreisten Manipulationsmethoden des Amtsgerichts Wetzlar
justizopfer, 06:11h
I. absichtlich falsch datierte Dokumente
Gerichtsschreiben vom 28.04.2007
Gerichtstermin des Wohnverfahrens: 12.06.2007
Anwaltsbeauftragungstermin: 24.07.2007
Das bedeutet: Bevor der Auftraggeber seine Anwältin beauftragte, hat das Familiengericht bereits ein Termin festgelegt und das Verfahren durch “ein Urteil” beendet. Wie soll man das verstehen?
II. falsche bis willkürlich erfundene Aktenzeichen
Das Umgang- u. Sorgerechtsverfahren war bis 2008 unter Aktenzeichen 612 F XXX/08 geführt. Der Exmann hat ca. 60.000 EUR Jahreseinkommen plus 5 Mieteinnahmen, bekam noch PKH fürs Verfahren. Um die manipulierten Akten verschwinden lassen, schreiben sie und geben an: “aus organisatorischen Gründen gilt für Sie ab sofort das neue Aktenzeichen 613F XXX/08”
Am 30. April 2009 haben sie durch einen willkürlich verfälschten Haftbefehl die Kindesmutter verhaftet. Auf dem Haft/Vorführbefehl angegebene Geschäftsnummer existiert nicht. Dafür gab es weder Schriftverkehr noch Urteil. Sie haben willkürlich erfunden, ledig um das Kind von seiner Mutter wegzunehmen. Auf dem Dienststempel des Gerichtsvollziehers: “erstellt von XXX, am XXX” haben sie durch schwarzen Textmaker manuell unlesbar durchgeschmiert.
III. Postverlust
Um die Unterhaltsklage zu unterdrücken, geben sie monatelang an: die Klage durch Postverlust nicht erhalten, in Wirklichkeit weil der Beklagte/Kindesvater nicht zahlen will.
IV. mit “Sonderzeichen” versehenes Empfängerfeld
Um die manipulierten Schreiben/Akten mit den normalen zu unterscheiden, versehen sie im Empfängerfeld mit langen Schrägstrich.
V. “handschriftliche Änderungen” auf Briefumschlägen.
Was der Richter nicht manipulieren konnte, fügen die Sachbearbeiterin/Sekretärin durch handschriftliche Änderungen noch auf Briefumschlägen des Gerichtsschreibens hinzu.
VI. ohne Unterschrift des Zuständigen ausgeschickte “Dokumente/Urteile”
Fast alle manipulierten Schreiben sind ohne Unterschrift des zuständigen Richter/Mitarbeiter ausgeschickt worden.
Zur Schriftform gehört nach §126 BGB grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;) Die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung ist möglich und zumutbar (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)
Die Beschlüsse, die ich bekam, enden meistens mit dem Satz“Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.” Das ist reine Manipulation und Amtsmissbrauch, damit keine Verantwortlichen zur Hafung herangezogen werden, wenn diese Justizsauerei ans Tageslicht kommt.
VII. Manipulation der Protokollführung
A. die Protokollführung ganz weglassen, damit NICHTS zum Überprüfung vorhanden ist und kein Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden kann, wie der Fall der willkürlichen Verhaftung mit manipulierten Haftbefehl zeigt, ließ die Richterin die ganze Prozedur ohne Protokollführung laufen.
B. die Manipulation bei Protokollaufnahme
Niemand im Gerichtsaal kann sehen, ob und wann die Aufnahme läuft. Es liegt allein in der Hand des Richters, was und welche Aussage aufgenommen werden. In vergangen Jahren habe ich mehrmals beobachtet, wie die Richterin plötzlich die Aufnahme stoppt und mit der Kassettenumdrehung spielt, immer wenn meine Aussagen die Gegenseite belastend werden. KLAR, da passt nichts mehr mit der bereits getroffenen Entscheidung zusammen.
Gerichtsschreiben vom 28.04.2007
Gerichtstermin des Wohnverfahrens: 12.06.2007
Anwaltsbeauftragungstermin: 24.07.2007
Das bedeutet: Bevor der Auftraggeber seine Anwältin beauftragte, hat das Familiengericht bereits ein Termin festgelegt und das Verfahren durch “ein Urteil” beendet. Wie soll man das verstehen?
II. falsche bis willkürlich erfundene Aktenzeichen
Das Umgang- u. Sorgerechtsverfahren war bis 2008 unter Aktenzeichen 612 F XXX/08 geführt. Der Exmann hat ca. 60.000 EUR Jahreseinkommen plus 5 Mieteinnahmen, bekam noch PKH fürs Verfahren. Um die manipulierten Akten verschwinden lassen, schreiben sie und geben an: “aus organisatorischen Gründen gilt für Sie ab sofort das neue Aktenzeichen 613F XXX/08”
Am 30. April 2009 haben sie durch einen willkürlich verfälschten Haftbefehl die Kindesmutter verhaftet. Auf dem Haft/Vorführbefehl angegebene Geschäftsnummer existiert nicht. Dafür gab es weder Schriftverkehr noch Urteil. Sie haben willkürlich erfunden, ledig um das Kind von seiner Mutter wegzunehmen. Auf dem Dienststempel des Gerichtsvollziehers: “erstellt von XXX, am XXX” haben sie durch schwarzen Textmaker manuell unlesbar durchgeschmiert.
III. Postverlust
Um die Unterhaltsklage zu unterdrücken, geben sie monatelang an: die Klage durch Postverlust nicht erhalten, in Wirklichkeit weil der Beklagte/Kindesvater nicht zahlen will.
IV. mit “Sonderzeichen” versehenes Empfängerfeld
Um die manipulierten Schreiben/Akten mit den normalen zu unterscheiden, versehen sie im Empfängerfeld mit langen Schrägstrich.
V. “handschriftliche Änderungen” auf Briefumschlägen.
Was der Richter nicht manipulieren konnte, fügen die Sachbearbeiterin/Sekretärin durch handschriftliche Änderungen noch auf Briefumschlägen des Gerichtsschreibens hinzu.
VI. ohne Unterschrift des Zuständigen ausgeschickte “Dokumente/Urteile”
Fast alle manipulierten Schreiben sind ohne Unterschrift des zuständigen Richter/Mitarbeiter ausgeschickt worden.
Zur Schriftform gehört nach §126 BGB grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;) Die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung ist möglich und zumutbar (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)
Die Beschlüsse, die ich bekam, enden meistens mit dem Satz“Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.” Das ist reine Manipulation und Amtsmissbrauch, damit keine Verantwortlichen zur Hafung herangezogen werden, wenn diese Justizsauerei ans Tageslicht kommt.
VII. Manipulation der Protokollführung
A. die Protokollführung ganz weglassen, damit NICHTS zum Überprüfung vorhanden ist und kein Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden kann, wie der Fall der willkürlichen Verhaftung mit manipulierten Haftbefehl zeigt, ließ die Richterin die ganze Prozedur ohne Protokollführung laufen.
B. die Manipulation bei Protokollaufnahme
Niemand im Gerichtsaal kann sehen, ob und wann die Aufnahme läuft. Es liegt allein in der Hand des Richters, was und welche Aussage aufgenommen werden. In vergangen Jahren habe ich mehrmals beobachtet, wie die Richterin plötzlich die Aufnahme stoppt und mit der Kassettenumdrehung spielt, immer wenn meine Aussagen die Gegenseite belastend werden. KLAR, da passt nichts mehr mit der bereits getroffenen Entscheidung zusammen.